STADTRAT UND AUSSCHÜSSE
Zusammensetzung des Stadtrates
Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Verwaltung ist der Oberbürgermeister. Nach § 29 Abs. 2 der Gemeindeordnung hat der Stadtrat in Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnern 52 Ratsmitglieder
Aufgaben des Stadtrates
Beschlussfassung über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit keine Übertragung auf einen Ausschuss erfolgte (§ 32 Abs. 2 Gemeindeordnung). Die Entscheidungen über Satzungen, Haushaltspläne, Änderungen des Stadtgebietes, Wahlen zum/zur Ehrenbürger/in usw. können nicht auf einen Ausschuss übertragen werden. Der Stadtrat wird alle fünf Jahre neu gewählt. Der aktuelle Stadtrat wurde im Mai 2019 neu gewählt. Diese Legislaturperiode geht bis 2024.
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