SPD-Fraktion: „Wir unterstützen unsere örtlichen Geschäfte!“
„Nicht erst seit
der Corona-Pandemie stehen Handel, Dienstleistungsgewerbe und
Gastronomie in den Innenstädten vor großen Herausforderungen. Durch
das rasante Wachstum des Onlinehandels droht eine Verödung der
Innenstädte. Bereits jetzt ist absehbar, dass die Corona-Krise den
Druck auf die lokale Wirtschaft weiter verschärfen wird – mit
fatalen Folgen für die Lebensqualität vor Ort. Deshalb müssen wir
handeln“, fordert der SPD-Fraktionsvorsitzende Andreas Rahm. Das
gelte nicht nur für die Politik, wo zum Beispiel die Landesregierung
vergangene Woche Änderungen am Landesgesetz über lokale
Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) in den Landtag
eingebracht hat. „Jeder kann im Moment vor Ort konkret
unterstützen“, so Andreas Rahm weiter. „Sei es, vor Ort zu
kaufen und damit den lokalen Handel zu unterstützen, oder anstatt
mal selbst zu kochen, den Liefer- beziehungsweise Abholservice der
örtlichen Gastronomie zu nutzen. Und, soweit es die aktuelle
Sicherheitslage dann auch wieder zulässt: Auch das private
Engagement von Grundstückseigentümerinnen und
Grundstückseigentümern, das Einkaufserlebnis und die
Aufenthaltsqualität durch gemeinsame Aktionen, Veranstaltungen oder
auch kleine bauliche Maßnahmen zu verbessern, ist ausdrücklich zu
begrüßen.“
Handeln
statt reden
Die SPD-Stadtratsfraktion begrüßt
das Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte
(LEAPG) mit dem ein Instrument zur Unterstützung solcher privaten
Initiativen zur Verfügung steht. Das Änderungsgesetz der
Regierungsfraktionen sieht zahlreiche Verbesserungen vor, durch die
die Planung der LEAPs praxisnäher, schlanker und flexibler gestaltet
werden kann.
Die angestrebten Änderungen wurden im engen Austausch mit den zuständigen Kammern und Verbänden entwickelt und werden dazu beitragen, dass in interessierten Kommunen bald die ersten Projekte angestoßen werden können.
Insbesondere erhalten die Kommunen mehr Handlungsspielraum bei der konkreten Umsetzung der Entwicklungsprojekte vor Ort. Die Kommunen erhalten mehr Spielraum für Regelungen, die den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen. Zur Vermeidung von besonderen Härten sieht das Änderungsgesetz zusätzliche Regelungen für die Befreiung von der Abgabenpflicht sowie die Einführung einer Belastungsgrenze vor. Mit der Neufassung des Gesetzes wird überdies die Möglichkeit geschaffen, bei der Planung von Projekten eine Finanzreserve aufzubauen. Damit wird sichergestellt, dass die Handlungsfähigkeit des Aufgabenträgers auch bei unvorhergesehenen Kostensteigerungen gewährleistet bleibt.
Andreas Rahm
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